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Wir freuen uns über jede nette Nachricht und jeden neuen Kontakt. Selbst dann, wenn Sie noch gar nicht genau wissen, was wir für Sie tun können und Sie einfach nur das Gefühl haben, dass wir für Sie interessant werden könnten. Lernen wir uns doch einfach kennen.


FAQ´s

Frage zum Verkauf

Der Kauf einer Immobilie auf Mallorca ist eine bedeutende Entscheidung, die gut vorbereitet sein möchte. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, um sicherzustellen, dass Sie die passende Immobilie finden und der Kauf reibungslos verläuft. Im Folgenden erklären wir Ihnen den Ablauf und die wichtigsten Schritte beim Immobilienkauf.
Ablauf des Immobilienkaufs:
Vorbereitung und Festlegung der Suchkriterien Bevor Sie mit dem Immobilienkauf starten, ist es wichtig, dass Sie sich genau überlegen, welche Art von Immobilie Sie suchen. Überlegen Sie, welche Kriterien für Sie unverzichtbar sind und welche nur als „nice to have“ gelten. Dies könnte die Lage, die Größe, die Ausstattung, der Zustand der Immobilie oder spezielle Merkmale wie ein Pool oder Meerblick umfassen.
Kontaktaufnahme und Übermittlung der Suchkriterien Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und teilen Sie uns Ihre Suchkriterien mit. Sollten Sie noch unsicher sein oder Hilfe bei der Eingrenzung Ihrer Wünsche benötigen, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Erfahrung zur Seite und beraten Sie ausführlich.
Auswahl und Organisation von Besichtigungsterminen Basierend auf Ihren Kriterien suchen wir die für Sie passenden Immobilienangebote heraus. Wir stellen Ihnen eine Auswahl an und organisieren für Sie Besichtigungstermine. Während der Besichtigung beantworten wir alle Ihre Fragen und beraten Sie umfassend zu jeder Immobilie, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
Organisation der erforderlichen Dokumente Für den Immobilienkauf auf Mallorca benötigen Sie bestimmte Dokumente:
 
Sobald Sie sich für Ihre Traumimmobilie entschieden haben ist es wichtig alle Unterlagen und Dokumente, sowie die Prüfung eines Anwalts , evtl Gutachters die Immobilie auf Ihre Leglität etc zu überprüfen. 

Der Kaufoptionsvertrag ist ein privatschriftlicher Vertrag, der für den Verkäufer bindend ist. Der Verkäufer verpflichtet sich damit dem Käufer die Immobilie zu verkaufen. Bei Abschluss dieses Vertrages wird normalerweise eine Vorauszahlung von 10% auf den Kaufpreis angezahlt, obwohl der Prozentsatz oder die Summe der Optionsprämie frei zwischen den Parteien vereinbart werden kann, je nach festgesetzter Reservierungsfrist. Diese Anzahlung kann entweder direkt an den Verkäufer gezahlt werden oder an einen Dritten, normalerweise die Anwaltskanzlei, oder die Immobilienfirma, die die Operation vermittelt hat. Dem Käufer wird eine Frist zur Ausführung der Option, normalerweise zwischen einem und drei Monaten gegeben. In der Praxis beinhaltet dies, dass der Käufer dem Verkäufer mitteilt, dass er erwerben und die notarielle Urkunde erteilen möchte und er gibt ihm einen Termin in einem Notariat seiner Wahl bekannt, um die Urkunde zu unterzeichnen. In dem Optionsvertrag werden die Konsequenzen bei Nichterfüllung des Vertrages vereinbart, d. h. wenn der Verkäufer oder der Käufer schließlich nicht zur Unterzeichnung des notariellen Vertrages erscheinen. Für den Fall, dass der Käufer nicht erscheint, wird normalerweise vereinbart, dass die Optionsanzahlung von dem Verkäufer einbehalten und der Vertrag gelöst wird. Wenn der Verkäufer nicht erscheint, kann der Käufer entweder die Erteilung der öffentlichen Kaufurkunde einfordern, oder die erhaltene bzw. deponierte Anzahlung wird zurückerstattet und zusätzlich verdoppelt. Der Kaufoptionsvertrag beinhaltet nicht die Übertragung des Eigentums, sondern nur das Recht auf Erwerb und für den Verkäufer die Verpflichtung zu verkaufen.

Die Erteilung der Kaufurkunde ist notwendig, um die Liegenschaft auf den Namen des Käufers im Eigentumsregister einzutragen. Sobald die Eintragung getätigt ist, können keine Schulden des Verkäufers und keine Belastungen auf die Immobilie eingetragen werden. Sie kann auch nicht mehr von ihm verkauft werden, da sie nun auf den Namen des Käufers im Grundbuch erscheint. Die notarielle Urkunde wird vor einem Notar erteilt und ihr werden die rechtlich vorgeschriebenen Unterlagen beigefügt, wie z. B. die Zahlungsbelege der Zahlung/en des Kaufpreises und die Quittung der letzten Grundsteuer (IBI). Außerdem werden vom Verkäufer die Bewohnbarkeitsbescheinigung und der Energieausweis vorgelegt und je nachdem, ob die Liegenschaft ländlich oder städtisch ist, oder ob es sich um eine Immobilie in einer Eigentümergemeinschaft handelt, werden diverse weitere Unterlagen beigefügt. Vor der Erteilung der öffentlichen Kaufurkunde schicken wir den Mandanten einen detaillierten Kostenvoranschlag, bis zur Eintragung im Grundbuch, diese Kosten unterscheiden sich je nachdem, ob der Kunde der Käufer oder der Verkäufer ist. Diese Kosten schlüsseln sich auf in: Notar, Eigentumsregister, Honorare der Abwicklung und Steuern auf die Immobilie.

Als Ausländer können Sie grundsätzlich eine Hypothek für den Immobilienkauf in Spanien erhalten. Viele spanische Banken bieten entsprechende Finanzierungen an, jedoch variieren die Bedingungen je nach Bank und individueller finanzieller Situation. Es empfiehlt sich, frühzeitig verschiedene Banken zu kontaktieren, um die genauen Konditionen und Zinssätze zu klären. Eine NIE-Nummer wird in jedem Fall benötigt, ebenso wie eine gute Bonität und regelmäßiges Einkommen. Auch die Höhe des Eigenkapitals spielt eine Rolle, in der Regel sind mindestens 30 % Eigenkapital erforderlich. Die Zinssätze sind meist variabel und an den Euribor gekoppelt, zu dem die Bank eine eigene Marge hinzufügt. Wir arbeiten mit einem spezialisierten Dienstleister zusammen, der Ihnen hilft, die besten Konditionen für Hypothekendarlehen zu finden.
 

In der Regel wird die Maklerprovision auf Mallorca vom Verkäufer übernommen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Maklerprovision liegt zwischen 5 % und 6 % des vereinbarten Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer (IVA).

Die N.I.E. Nummer ist eine Identifizierungsnummer für Ausländer für Steuerangelegenheiten, und um eine wirtschaftliche Tätigkeit in Spanien auszuführen. Sie muss im Notariat vorgelegt werden und ist für die Steuerzahlungen notwendig. Für den Erhalt muss ein Antrag (Model EX15) ordnungsgemäß ausgefüllt im Kommissariat der Nationalpolizei oder der Rechtsanwaltskammer samt dem Original des Reisepasses oder einer notariell beglaubigten Kopie vorgelegt werden. Die Vorlage des Zahlungsbelegs der vorgeschriebenen Gebühr ist erforderlich. Die Ausstellung dauert zwei bis drei Wochen, wobei dies saisonbedingt ist. Demnach erfolgt die Anmeldung bei der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria).
NIE-Nummer (Ausländer-Identifikationsnummer): Diese ist für alle rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten in Spanien erforderlich.
 
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um keine Rechtsberatung, sondern um reine Informationen handelt. Je nach Einzelfall empfiehlt es sich, vor dem Kauf einen Rechtsanwalt auf Mallorca zu konsultieren. Banas Property arbeitet seit vielen Jahren mit renommierten Kanzleien zusammen und empfiehlt Ihnen gerne entsprechende Adressen.
 
 
Die Nebenkosten beim Erwerb einer Immobilie setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:
Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Art der Immobilie und beträgt zwischen 8 % und 13 % des Kaufpreises.
Anwaltskosten belaufen sich auf etwa 1 % des Kaufpreises.
Notarkosten liegen bei rund 1,5 % des Kaufpreises.
 
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um keine Rechtsberatung, sondern um reine Informationen handelt. Je nach Einzelfall empfiehlt es sich, vor dem Kauf einen Rechtsanwalt auf Mallorca zu konsultieren. Banas Property arbeitet seit vielen Jahren mit renommierten Kanzleien zusammen und empfiehlt Ihnen gerne entsprechende Adressen.
 
 
Bei einem Erwerb einer Gebrauchtimmobilie fällt Grunderwerbsteuer an, während beim Kauf einer Immobilie zum Erstbezug Mehrwertsteuer (IVA) zu entrichten ist. Der anzuwendende Steuersatz hängt von der Art der Immobilie ab. Für Wohnimmobilien einschließlich Garagenstellplätze (maximal 2 pro Wohneinheit) beträgt der IVA-Satz 10 % des Kaufpreises. Beim Erwerb von Grundstücken von einem Gewerbeunternehmen sowie beim Kauf von Gewerbeimmobilien liegt der Steuersatz bei 21 %. 
Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Art der Immobilie und beträgt zwischen 8 % und 13 % des Kaufpreises.
Anwaltskosten belaufen sich auf etwa 1 % des Kaufpreises.
Notarkosten liegen bei rund 1,5 % des Kaufpreises.
 
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um keine Rechtsberatung, sondern um reine Informationen handelt. Je nach Einzelfall empfiehlt es sich, vor dem Kauf einen Rechtsanwalt auf Mallorca zu konsultieren. Banas Property arbeitet seit vielen Jahren mit renommierten Kanzleien zusammen und empfiehlt Ihnen gerne entsprechende Adressen.
 

Die Grundsteuerpflicht erstreckt sich auf den Eigentümer, den Erbbauberechtigten und den Nießbraucher der Immobilie. Die Gemeinden legen die Höhe der Grundsteuer fest, wobei sie für erschlossene Grundstücke landesweit zwischen 0,4 % und 1,1 % und für unerschlossene Grundstücke zwischen 0,3 % und 0,9 % variiert.

Die ITP-EIGENTUMSÜBERTRAGSSTEUER wird wie folgt berechnet: 

  • ITP – Grunderwerbssteuer für den Kauf von nicht-neuen Immobilien
 
bis zu 400.000 € Kaufpreis: 8% Grunderwerbssteuer
 
400.000,0 € – 600.000 € Kaufpreis: 9 % Grunderwerbssteuer
 
600.000,01 € – 1.000.000 € Kaufpreis: 10 % Grunderwerbssteuer
 
1.000.000 € und darüber: 11 % Grunderwerbssteuer
 

(Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados – AJD) ist eine indirekte Steuer für das Ausstellen offizieller Dokumente. Sie kann auch beim Immobilienkauf anfallen und richtet sich nach dem Wert des Dokuments. Die Dokumente müssen den offiziellen Stempel der zuständigen Behörde vor Ort tragen, um gültig zu sein – daher der Name “Stempelsteuer“.

Für die touristische Vermietung einer Immobilie wird eine sogenannte ETV-Lizenz benötigt. Es gibt auch ältere Lizenzen, die nicht regelmäßig erneuert werden müssen. Immobilien mit einer bestehenden ETV-Lizenz sind aufgrund der begrenzten Anzahl neuer Lizenzen oft wertvoller. Der Erwerb einer neuen Lizenz ist nicht einfach, da die Anzahl der erteilten Lizenzen begrenzt ist und es viele spezielle Vorschriften gibt. Die Immobilie muss in einem Gebiet liegen, in dem die Vermietung laut Bebauungsplan zulässig ist. Eine entsprechende Bestätigung kann bei der zuständigen Gemeindeverwaltung beantragt werden. Vermietet werden darf die Immobilie nur mit einer gültigen Registriernummer.

Konto bei einer spanischen Bank
Die ausstellende Bank benötigt auch einige Zeit, um ein Konto zu eröffnen, was von einer Woche bis zu einem Monat dauern kann. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie nicht unbedingt physisch auf der Insel  sein und auf die Zustimmung der Bank  warten.
 
Nach Abschluss der Kontoeröffnung müssen Sie die spanische Bankfiliale erneut besuchen und die entsprechenden Vereinbarungen unterzeichnen.
Wenn Sie ein Konto bei einer spanischen Bank haben, müssen Sie das Finanzamt des Landes, dessen Wohnsitz und Steuerzahler Sie sind, umgehend informieren.
Dies ist notwendig, um zu vermeiden, dass Gelder von Ihrem Konto im Absenderland blockiert werden, wenn Sie Gelder für erworbene Immobilien an die Bank von Spanien transferieren.
 
Es lohnt sich auch, die Empfängerbank in Spanien frühzeitig über die geplanten Einnahmen aus dem Kauf einer Immobilie auf Mallorca zu informieren. Dies wird dazu beitragen, eine Überweisungssperre aufgrund eines großen Betrags zu vermeiden.

Immobilie verkaufen / Für Eigentümer auf Mallorca

Der Verkauf einer Immobilie auf Mallorca ist ein gut strukturierter Prozess, bei dem wir Sie in jeder Phase professionell begleiten. Unser Ziel ist es, den Verkauf Ihrer Immobilie zum bestmöglichen Preis und in möglichst kurzer Zeit zu realisieren. Hier erklären wir den Ablauf und die wichtigsten Schritte, die für einen erfolgreichen Verkauf erforderlich sind.
Ablauf des Immobilienverkaufs für einen Eigentümer:
Erstberatung und Marktanalyse
Der Verkaufsprozess beginnt mit einer persönlichen Erstberatung. Unser Team führt eine gründliche Analyse durch, um den optimalen Verkaufspreis für Ihre Immobilie festzulegen. Hierbei erfassen wir alle relevanten Informationen wie Lage, Größe, Ausstattung und Zustand der Immobilie.
Objektaufnahme und Vermarktungsplanung
Nach der Marktanalyse erfolgt die Objektaufnahme, bei der unser erfahrenes Team Ihr Objekt genau unter die Lupe nimmt und es für die Vermarktung vorbereitet.
Wir erstellen einen maßgeschneiderten Marketingplan, der verschiedene Marketingkanäle nutzt, um Ihre Immobilie möglichst vielen potenziellen Käufern vorzustellen.
Vermarktung und Besichtigungstermine
Erstellung professioneller Exposés.
Vermarktung auf unserer Website und weiteren internationalen Plattformen.
Nutzung von Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram, LinkedIn).
Organisation von Besichtigungsterminen und gezielte Werbemaßnahmen.
Gezielte Werbung und Präsentation Ihrer Immobilie, um den bestmöglichen Käufer zu finden.
Transparente Kommunikation
Wir legen großen Wert auf eine transparente Kommunikation. Ihnen steht während des gesamten Prozesses ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite, der Sie regelmäßig über den Verkaufsstatus informiert und Ihnen Besichtigungsberichte, Marketing-Updates sowie Details zum Verkaufsprozess zur Verfügung stellt.
Verhandlung und Vertragsabwicklung
Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Vermittlung von Kaufangeboten, sondern auch bei den Preisverhandlungen, um für beide Seiten die besten Konditionen zu erzielen. Nach der Einigung über den Preis werden alle relevanten Unterlagen an einen Rechtsanwalt weitergeleitet. Bei Bedarf kann auch ein Architekt hinzugezogen werden, um die bautechnischen und rechtlichen Aspekte der Immobilie zu prüfen.
Optionsvertrag und notarielle Beurkundung
Ein Optionsvertrag wird aufgesetzt, um die Bedingungen und Verpflichtungen beider Parteien festzulegen, einschließlich der Anzahlung von 10 % des Kaufpreises, die der Käufer leistet.
Der notarielle Kaufvertrag wird unter der Aufsicht eines Notars abgeschlossen, der die rechtlichen Aspekte des Verkaufs absichert.
Nach Abschluss des Kaufvertrages erfolgt die Übergabe der Immobilie durch den Makler. Wir begleiten Sie auch bei allen weiteren administrativen und organisatorischen Aufgaben bis zum finalen Abschluss.
After-Sales-Service
Auch nach dem Verkauf stehen wir Ihnen weiterhin zur Verfügung, falls Sie noch Unterstützung benötigen oder Fragen zum Verkaufsprozess haben.
Um Ihre Immobilie erfolgreich auf Mallorca zu verkaufen, sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Diese müssen vor dem Verkaufsabschluss bereitgestellt werden:
Aktueller Grundbuchauszug (Nota Simple) oder Kaufurkunde (Escritura).
Kopie Personalausweis – für Nicht-Spanier die NIE (Ausländer-Identifikationsnummer).
Energiezertifikat (ab 1. Juni 2023 erforderlich).
Bewohnbarkeitsbescheinigung,Cédula de habitabiliad 
IBI (Jährliche Gemeindesteuer).
Basura (Jährliche Müllgebühr).
Grundriss der Immobilie.
NEU Energiepass (certificado de eficiencia energética):

Alle Immobilien, die verkauft oder vermietet werden, benötigen einen gültigen Energieausweis. Dieser ist für 10 Jahre gültig und gibt Auskunft über den Energieverbrauch der Immobilie. Fehlt der Energieausweis, können hohe Strafgebühren von bis zu 3.000 € verhängt werden.
Um den Energieausweis zu erhalten, muss ein zugelassener Techniker (z. B. Architekt oder Ingenieur) Ihre Immobilie untersuchen. Dabei werden Faktoren wie Dämmung, Lüftung, Ausrichtung, Heizungsanlagen und Solaranlagen geprüft.
Die Kosten für den Energieausweis liegen in der Regel zwischen 150 und 400 Euro, abhängig von der Größe und Komplexität der Immobilie.
Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service, um Ihre Immobilie optimal zu präsentieren und erfolgreich zu verkaufen:
Persönliche Objektbesichtigung vor Ort.
Ermittlung des aktuellen Marktpreises Ihrer Immobilie.
Professionelle Immobilienfotografie.
Drohnenaufnahmen durch einen Videografen.
Erstellung einer Matterport 3D-Premium-Tour.
Immobilien Video/Reel für die Online-Präsentation.
Hochwertiges Exposé in mehreren Sprachen mit detaillierter Objektbeschreibung.
Prüfung aller für den Verkauf notwendigen Unterlagen.
Professionelle Vermarktung auf unserer Website und internationalen Portalen.
Social-Media-Marketing (Facebook, Instagram, LinkedIn).
Anbringung eines Verkaufsschildes an der Immobilie.
Wir bieten Ihnen eine professionelle Marktanalyse und Bewertung Ihrer Immobilie an. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung!
Mit unserem umfassenden Service sorgen wir dafür, dass der Verkauf Ihrer Immobilie auf Mallorca reibungslos und zu einem guten Preis erfolgt. Wir stehen Ihnen in jedem Schritt des Prozesses zur Seite!

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